Durch das Berufsbildungsgesetz sind mehere Einrichtungen geschaffen worden, die eine erhebliche Bedeutung für die Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsausbildung haben, insbesondere die zuständige Stelle und ihre Berufsbildungsausschüsse. Eine der zuständigen Stellen ist die Kreishandwerkerschaft, die durch ihre Praxisnähe als Auskunfts- und Beschwerdestelle geeignet ist. Sie hat die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und diese durch Beratung der Auszubildenen zu fördern.

Die Innungen der Kreishandwerkerschaft sind von der Handwerkskammer ermächtigt, Gesellenprüfungsausschüsse zu bilden und Gesellenprüfungen abzunehmen.

 

Leistungsangebot der Kreishandwerkerschaft zum Thema Berufsausbildung:

- Bereitstellung von Formularen und Ordnungsmitteln zur Berufsausbildung

- Beratung zur Gestaltung der Berufsausbildungsverträge

- Hilfe beim Ausfüllen der Berufsausbildungsverträge

- Berufsausbildung

- Auskunft zu den Rechten und Pflichten des/ der Auszubildenden

- Informationen und Bereitstellung von Verordnungen zur Berufsausbildung

- Bereitstellung von Mustern betrieblicher Ausbildungspläne

- Geschäftliche Betreuung der Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen

- Zusammenarbeit mit den Berufsschulen

- Aufforderung zur Anmeldung für Zwischen- und Gesellenprüfungen

- Einladungen und Informationen zur Prüfungsabnahme

- Erstellung der Gesellenbriefe

- Vorbereitung der Freisprechung

- Beratung zu den Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördermitteln

- Lehrlingsvergütungen

Nächste Termine

Grillabend Bau-Innung Ludwigslust/ Hagenow

12.08.2010 ab 17:00 Uhr

Jagdhütte der Jagdgenossenschaft Hagenow in 19230 Hagenow

Landesverbandstag des LIV Raumausstatter- und Sattler M-V

20.08.2010

Berufliche Schule Parchim, Eldestraße 7 in 19370 Parchim

Innungsreise der Bau-Innung Landkreis Parchim

02.09.2010 bis 05.09.2010

Innungsreise in die Sächsische Schweiz