In der Ausbildungsordnung ist ein Ausbildungsrahmenplan enthalten, nach dem die Ausbildungsstätte einen betrieblichen Ausbildungsplan erstellen soll. Die Ausbildungsordnung kann auch eine Stufenausbildung festlegen. Diese Ausbildung führt nach jeder Stufe zu einem Ausbildungsabschluss, der zu einer Berufstätigkeit befähigt und die Fortsetzung der Berufsausbildung in einer weiteren Stufe ermöglicht. Bei körperlich, geistig oder seelisch Behinderten unter 18 Jahren kann in der Ausbildung von der vorgeschriebenen Ausbildungsordnung abgewichen werden, wenn Art und Schwere der Behinderung dies erfordern. Die Ausbildungsordnung enthält mindestens (§ 5 BBiG):

  1. die Bezeichnung des Ausbildungsberufes;
  2. die Ausbildungsdauer,
  3. die Fertigkeiten und Kenntnisse, die Gegenstand der Berufsausbildung  sind (Ausbildungsberufsbild)
  4. eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Fertigkeiten und Kenntnisse     (Ausbildungsrahmenplan),
  5. die Prüfungsanforderungen

Nächste Termine

Grillabend Bau-Innung Ludwigslust/ Hagenow

12.08.2010 ab 17:00 Uhr

Jagdhütte der Jagdgenossenschaft Hagenow in 19230 Hagenow

Landesverbandstag des LIV Raumausstatter- und Sattler M-V

20.08.2010

Berufliche Schule Parchim, Eldestraße 7 in 19370 Parchim

Innungsreise der Bau-Innung Landkreis Parchim

02.09.2010 bis 05.09.2010

Innungsreise in die Sächsische Schweiz