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Das Bildungsministerium hat die Richtlinie zur Gewährung von Fahrtkosten und die Unterbringung zur Berufsschule neu geregelt.
Der Zuschuss wird jedes Jahr gewährt, wenn die monatliche Ausbildungsvergütung nicht über 600 Euro brutto liegt.
Eine Unterkunft ist notwendig, wenn Berufsschülerinnen und Berufsschüler für den Hin- und Rückweg zwischen Wohnung und ihrer Schule mit öffentlichen Verkehrsmitteln mehr als drei Stunden benötigen.
Auch können nur die Fahrtkosten vom Wohnort zur Berufsschule geltend gemacht werden, wenn keine auswärtige Unterkunft vorhanden ist.
1. für eine auswärtige Unterkunft 350 Euro je Schuljahr
2. Fahrtkosten HIn- und Rückfahrt vom Wohnort zur Berufsschule
a) bis 300 km 280 Euro je Schuljahr
b) üer 300 km 560 Euro je Schuljahr
Der Antrag muss jedes Jahr bis spätestens 30.11., in diesem Jahr ausnahmsweise bis 31.01.2019 beim Bildungsministerium in Schwerin eingegengen sein.
Körperschaft des öffentlichen Rechts Kreishandwerkerschaft Westmecklenburg-Süd
Postanschrift: Lindenstraße 1 - 19288 Ludwigsust
Telefon: 03874/ 47 311 - Telefax: 03874/ 47 313 - E-Mail: info@khs-wms.de
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