Durch das Berufsbildungsgesetz sind mehere Einrichtungen geschaffen worden, die eine erhebliche Bedeutung für die Durchführung und Weiterentwicklung der Berufsausbildung haben, insbesondere die zuständige Stelle und ihre Berufsbildungsausschüsse. Eine der zuständigen Stellen ist die Kreishandwerkerschaft, die durch ihre Praxisnähe als Auskunfts- und Beschwerdestelle geeignet ist. Sie hat die Durchführung der Berufsausbildung zu überwachen und diese durch Beratung der Auszubildenen zu fördern.
Die Innungen der Kreishandwerkerschaft sind von der Handwerkskammer ermächtigt, Gesellenprüfungsausschüsse zu bilden und Gesellenprüfungen abzunehmen.
Leistungsangebot der Kreishandwerkerschaft zum Thema Berufsausbildung:
- Bereitstellung von Formularen und Ordnungsmitteln zur Berufsausbildung
- Beratung zur Gestaltung der Berufsausbildungsverträge
- Hilfe beim Ausfüllen der Berufsausbildungsverträge
- Auskunft zu den Rechten und Pflichten des/ der Auszubildenden
- Informationen und Bereitstellung von Verordnungen zur Berufsausbildung
- Bereitstellung von Mustern betrieblicher Ausbildungspläne
- Geschäftliche Betreuung der Gesellenprüfungsausschüsse der Innungen
- Zusammenarbeit mit den Berufsschulen
- Aufforderung zur Anmeldung für Zwischen- und Gesellenprüfungen
- Einladungen und Informationen zur Prüfungsabnahme
- Erstellung der Gesellenbriefe
- Vorbereitung der Freisprechung
- Beratung zu den Möglichkeiten der Inanspruchnahme von Fördermitteln
- Lehrlingsvergütungen

