Unsere Arbeit:
Arbeitserleichterung.

Die Sachverständigen

Wir bestellen und vereidigen Sachverständige, die berechtigt sind, Gutachten über Waren, Leistungen und Preise von Handwerkern zu erstellen.

Die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen unterstützen bei Gerichtsverfahren den Richter in der Urteilsfindung, indem sie dem Gericht das für die Entscheidung des Rechtsstreits notwendige technische und handwerkliche Fachwissen vermitteln und dazu Gutachten erstellen.

Im privaten Bereich wird ein Sachverständiger zur Begutachtung eventueller Mängel oder Schäden aus handwerklichen Werkleistungen oder zur Prüfung einer Handwerkerrechnung oder zum Vorschlag von Mängelbeseitigungsmaßnahmen herangezogen, um ein kostspieliges Gerichtsverfahren zu vermeiden und um zu einer für alle Beteiligten annehmbaren Regelung zu kommen.

Die Sachverständigen sind grundsätzlich von ihrem Auftraggeber zu vergüten.